Betreuungsregeln

Regelung der Betreuung von Kindern bei Unterrichtsausfall

Bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall oder bei ganztägigen Lehrerfortbildungen gelten an unserer Schule bestimmte Betreuungsregeln, die mit den DRK-Betreuungsdiensten der OGS Aumühle abgestimmt sind.

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Wenn das Ministerium beschließt, dass der Schulunterricht witterungsbedingt ausfallen muss, ist es der Ansicht, dass ein sicheres Ankommen in der Schule nicht gewährleistet ist. Der Unterrichtsausfall wird über die Telefonketten der Klassen in Umlauf gebracht. Für Kinder, die trotzdem zur Schule kommen, ist eine Notbetreuung durch Lehrkräfte vom regelmäßigen Schulbeginn bis zum Unterrichtsende gewährleistet. Es besteht ein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Ab 12.00 Uhr bzw. 13.00 Uhr steht dann auch in der OGS ein sogenannter Notdienst für die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung.

Sofern an Tagen, an denen Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, einzelne – von der Schulleitung genehmigte – Schulveranstaltungen dennoch stattfinden (z.B. Theaterbesuch), sind die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen dieser Veranstaltungen (einschließlich Hin- und Rückweg) unfallversichert.

Bewegliche Ferientage

Ein beweglicher Ferientag ist dagegen gleichzusetzen mit normalen Schulferien. Bewegliche Ferientage sind langfristig festgelegt und angekündigt. Es besteht daher weder von Seiten der Schule noch von Seiten der Nachmittagsbetreuung eine Verpflichtung zur Betreuung.

Schulinterne Lehrerfortbildung

Bei schulinternen Lehrerfortbildungen ist die Schule für die Betreuung der Kinder am Vormittag zuständig, ab 12 Uhr erfolgt die Betreuung dann im Rahmen der Nachmittagsbetreuung.